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BITV

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und gilt für alle Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung (§ 1). Damit soll sichergestellt werden, dass auch behinderten Menschen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes der Zugang zu öffentlichen Informationen ermöglicht wird. Für Internetangebote der Bundesländer sowie der Kommunen gelten eigene Bestimmungen.

Siehe auch "Barrierefreies Webdesign"




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