Vollerhebung
Bei einer Vollerhebung werden alle Einheiten einer realen statistischen Masse mit ihren Ausprägungen der Untersuchungsmerkmale erfasst. Dies ist jedoch infolge finanzieller, zeitlicher und organisatorischer Restriktionen nur ausnahmsweise möglich (z. B. Volkszählung). Daher wird regelmäßig auf die Teilerhebung ausgewichen, wobei sich jedoch das Problem stellt, anhand welcher Maßstäbe die zu erhebenden Stichprobeneinheiten ausgewählt werden, damit von ihnen verzerrungsfrei auch auf die nicht erhobenen Einheiten geschlossen werden kann.
|
|
© A&B COMMUNICATIONS GROUP |
